Förderbedingungen (Auszug aus
dem Förderreglement)
Förderzeiträume
Eine Förderung kann nicht über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren (mit einjähriger Verlängerungsmöglichkeit) gewährt werden.
Besondere, dem Ersatz und der Reduktion von Tierversuchen dienende Veranstaltungen und Aktivitäten können über einen längeren Zeitraum als drei Jahre gefördert werden (z.B. Weltkongresse über Alternativmethoden, Linzer Tagungen).
Die Entscheidung, welche Fördermassnahmen längerfristig gefördert werden können, ist von wissenschaftlichen, tierschutzpolitischen und rechtspraktischen Überlegungen bestimmt.
Förderwürdige Themen
Folgende Themenschwerpunkte kommen bevorzugt in den Genuss einer Förderung durch die Stiftung Animalfree Research:
- Förderung von Alternativmethoden zum vollständigen oder teilweisen Ersatz von Tierversuchen im Sinne der 3R: Entwicklung, Validierung, Optimierung, Publikation, Anerkennung, Anwendung.
- Dialog mit der Wissenschaft und der Öffentlichkeit sowie Einsatz für die Änderung gesetzlicher Rahmenbedingungen zum Schutz der Versuchstiere.
Von der Förderung ausgeschlossene Themen
Aus den Mitteln der Stiftung werden keine Tierversuche finanziert. Von der Förderung namentlich ausgeschlossen sind:
- Projekte mit keinen oder geringen zu erwartenden Auswirkungen auf Ersatz und/oder Reduktion von Tierversuchen.
- Naturwissenschaftliche Projekte ohne Aussicht auf Anwendung als Alternativmethode.
- Projekte, die das Tier in seiner Würde missachten.
Antragsverfahren
Alle Anträge auf Förderung sind an die Geschäftsstelle der Stiftung zu richten. Die Geschäftsstelle bestätigt den Eingang des Antrages innerhalb von zwei Wochen. Die eingereichten Anträge werden vertraulich behandelt.
Zur Antragstellung soll die entsprechende Vorlage verwandt werden.
Die Geschäftsstelle prüft die Anträge mit Blick auf Regelkonformität, fachliche Qualität, Tierschutzrelevanz und Budgetverträglichkeit.
Die Stiftung behält sich vor, nötigenfalls vor Ort die Möglichkeiten zur Durchführung eines Projekts abzuklären sowie über das Projekt ein externes Gutachten einzuholen. Der/die Antragsteller/in stimmt einem solchen Vorgehen mit der Eingabe des Antrages zu.
Anträge werden in der Regel innert drei Monaten entschieden.
Fördervertrag
Zwischen Stiftung und Antragsteller wird bei Gutheissung des Projektes ein schriftlicher Fördervertrag abgeschlossen.
Der Fördervertrag legt den Rahmen der bewilligten Förderung fest.
Pflichten der Förderungsnehmer
Die Förderungsnehmer sind verpflichtet:
- die Beiträge im Rahmen des genehmigten Forschungsplanes zweckentsprechend zu verwenden (und darüber abzurechnen).
- der Geschäftsstelle der Stiftung frühzeitig zu melden, wenn bereits zugesprochene Beiträge voraussichtlich nicht gebraucht werden.
- die im Fördervertrag festgelegte Zwischen- und Schlussberichte fristgerecht abzuliefern.
- der Geschäftsstelle Mitteilung zu machen, falls sie ein Schutzrecht für eine Erfindung anmelden, die aus einem von der Stiftung unterstützten Forschungsprojekt hervorging. Wird ein solches Schutzrecht wirtschaftlich ausgewertet, können die Fördergelder ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Der Stiftungsrat setzt den zurückzuerstattenden Betrag im Einzelfall fest.
- die wissenschaftlichen Ergebnisse ihres Forschungsprojektes dem dafür geeigneten Organ zur Publikation einzureichen, unter gleichzeitiger Vorlage einer Kopie an die Stiftung. Alle Publikationen müssen einen Hinweis auf die Unterstützung durch die Stiftung enthalten.
- eine für das Laienpublikum taugliche Kurzversion abzugeben.
Die Stiftung behält sich vor, die Ergebnisse der Forschungsarbeiten in geeigneter Weise zu verwenden, um ihre Arbeit in der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Die deadline für Förderanträge für das Jahr 2010 ist der 13. November 2009!
