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Durchbruch: Umstrittene Primatenversuche vom Bundesgericht verboten

 

Forscher an ETH und Universität Zürich kämpften dafür, dass sie die im letzten Jahr gestoppten Affenversuche wieder aufnehmen können. Der Fall ist nun vom Bundesgericht entschieden worden – zugunsten der Primaten und deren Würde. Die Stiftung Animalfree Research begrüsst diese Entscheidung des Bundesgerichts als Meilenstein im humanen Umgang mit sozialen und hochentwickelten Versuchstieren.

 

Im Januar 2006 stellten Forscher von ETH und Universität Zürich beim kantonalen Veterinäramt zwei Gesuche um Bewilligung von Tierversuchen. An Rhesusaffen sollte erforscht werden, welche Prozesse nach einer Schädigung im Gehirn ablaufen. Das Veterinäramt bewilligte die Versuche.

 

Einspruch der Tierversuchskommission


Dagegen erhob die Tierversuchskommission bei der Gesundheitsdirektion Einspruch. Dieser wurde begründet mit der Verletzung der Tierwürde durch die Tatsache, dass der zu erwartende Erkenntnisgewinn in keinem Verhältnis zur Belastung der Tiere stünde. Speziell kritisiert wurde der Flüssigkeitsentzug, der die Makaken zur Mitarbeit bewegen sollte. Die Gesundheitsdirektion folgte dieser Argumentation und hob die Tierversuchsbewilligungen auf. Daraufhin legten die Forschenden beim Verwaltungsgericht Beschwerde ein. Nachdem der Entscheid der Gesundheitsdirektion auch vom Verwaltungsgericht vollumfänglich bestätigt worden war, zogen die betroffenen Forscher vor das Bundesgericht. Der mit Spannung erwartete Entscheid liegt nunmehr vor – zugunsten der Primaten.

 

Sorgfältige Güterabwägung für die Würde der Tiere


Erstmals überhaupt wurden damit Tierversuche in der Schweiz durch eine Tierversuchskommission auf dem Rechtsmittelweg verhindert und mit der Würde des Tieres begründet. Ob dies einen Durchbruch bei der Bewilligung von Tierversuchen bedeutet, bleibt abzuwarten – dieser Erfolg nährt aber natürlich die Hoffnung darauf, dass die tierliche Würde in der Bewilligungspraxis fortan stärkere Beachtung finden wird und Gesuche nur noch mit grösster Zurückhaltung genehmigt werden. Dabei soll es nicht darum gehen, den Forschungsstandort Schweiz zu gefährden, sondern bei der Erteilung von Genehmigungen speziell im Falle von Primatenversuchen eine sorgfältige Güterabwägung zu erreichen, bei der die Tierwürde ausreichend berücksichtigt wird.

 

Wir ersetzen Tierversuche

 

Animalfree Research will durch den Ersatz und die erhebliche Verminderung von Tierversuchen die Würde und das Wohlergehen des Tieres schützen. Seit über 30 Jahren setzt sich die frühere Stiftung «Fonds für versuchstierfreie Forschung (FFVFF)» dafür ein – unter neuem Namen und mit weiterhin viel Schwung

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